Immobilienfinanzierung: Knackpunkt Widerrufsbelehrung

Häuslebauer und Immobilienfinanzierer, die nach dem 1. November 2002 ihre Finanzierung abgeschlossen haben, sollten noch einmal ihre Vertragsunterlagen ganz genau durchsehen. Unter Umständen kann das Darlehen vorzeitig beendet und auf einen Vertrag mit den derzeit günstigen Zinsen gewechselt werden – ohne dass dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Entscheidend hierfür ist die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Finanzierungsvertrages. Diese sind oftmals fehlerhaft, weshalb die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Ein Widerruf kann daher noch Jahre nach Abschluss des Finanzierungsvertrages erfolgen. Diese Möglichkeit wurde durch den Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt.

Die Chance, dass ein Darlehen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, ist sehr hoch. Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge, enthalten neun von zehn Immobilienfinanzierungen Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Damit können viele Immobilienfinanzierer ihre Verträge vorzeitig beenden oder gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern.

Dass es dabei um viel Geld geht, wird anhand der Zinsentwicklung der letzten Jahre deutlich. Vor einem Jahrzehnt waren die Kreditzinsen mehr als doppelt so hoch als heute. Die Zinsersparnis beläuft sich somit auf mehrere Prozentpunkte pro Jahr, was in der Summe mehrere Tausend Euro ausmachen kann.

Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen entstanden dabei aufgrund der häufigen Veränderungen der verwendeten Muster-Textbausteine durch die Banken. Dies hat zur Folge, dass Kreditnehmer nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist informiert wurden oder entscheidende Hinweise, insbesondere zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs, gänzlich fehlten. Teilweise waren auch Formulierungen verwirrend und unverständlich getroffen, so dass hier ebenfalls die Möglichkeit besteht, dagegen vorzugehen. Hinzu kommt, dass in den Widerrufsbelehrungen oftmals Anschriften nur unzureichend angegeben sind, obwohl für einen Widerruf die Schriftform notwendig ist.

Die Widerrufsbelehrungen sollten daher unbedingt von einem Fachanwalt oder einer Verbraucherzentrale überprüft werden. Immobilienfinanzierer, die von diesem Problem betroffen sind, können sich dann rasch um eine neue, günstigere Finanzierung kümmern. Dank des anhaltenden Niedrigzinsniveaus sind auch die Immobiliendarlehen historisch günstig. Je nach Bank kommt es dabei rasch zu Kulanzlösungen oder es muss juristischer Rat eingeholt werden. So oder so: Immobilienfinanzierer sind gut beraten, ihre Vertragsunterlagen professionell überprüfen zu lassen.

Bildquelle: meineprivatenfinanzen.de