Immobilienkäufer aufgepasst: Das ändert sich bei der Baufinanzierung 2016

2016 kommt in Riesenschritten auf uns zu. Wer vorhat, die eigenen Wände im kommenden Jahr Realität werden zu lassen, der sollte die Änderungen im Hinterkopf haben.

Bessere Förderung

Ab 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Formal bleibt die EnEV 2014 bestehen, jedoch werden die energetischen Anforderungen verschärft. „Für Bauherren bedeutet die EnEV ab 2016, dass die Anforderungen an den Primärenergiebedarf um 25 Prozent angehoben werden – was die Baukosten oft erhöht“, sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG.

Wichtig zu wissen: Wer einen Neubau plant, kann dafür aber auch von neuen Fördermitteln profitieren. Die staatliche Förderbank KfW hat dazu einige Programme angepasst. So wird der Förderhöchstbetrag im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ ab April 2016 von 50.000 Euro auf 100.000 Euro heraufgesetzt. Das KfW-Effizienzhaus 70 wird allerdings nicht mehr gefördert, da es durch die EnEV ab 2016 Standard wird. „Wer ein solches Haus plant und noch KfW-Förderung erhalten will, muss bis Ende März seinen Kreditantrag stellen“, erklärt Goris.

In 2016 können zum Beispiel auch im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ jene Hausbesitzer zusätzliche Tilgungszuschüsse erhalten, die ihre Heizung austauschen und die Wärmeverteilung optimieren oder eine Lüftungsanlage einbauen und gleichzeitig die Dämmung verbessern. Und mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW neben barrierereduzierenden Maßnahmen auch Umbauten, die ein Haus vor Einbruch schützen.

Verbraucherschutz und Mietrecht

Für 2016 bereitet die Bundesregierung weitere Gesetze vor, die für Immobilienkäufer von Interesse sein können. Ein Beispiel ist die EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite. Sie soll bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten in Zukunft noch transparenter, qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher wird. So werden künftig an Information und Dokumentation neue Anforderungen gestellt.

Auch zum Mietrecht stehen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Mietpreisbremse weitere Änderungen bevor. Nach den Plänen des Justizministeriums sollen zum Beispiel künftig nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden können. Goris: „Besonders Kapitalanleger sollten diese Entwicklung verfolgen, da sie ihre Kalkulation der Mietrendite entsprechend anpassen müssen.“

Quelle: Interhyp/meineprivatenfinanzen.de