Ende für „Widerrufsjoker“?

Lange Zeit hatten Häuslebauer und Immobilienfinanzierer die Möglichkeit, wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in ihrem jeweiligen Finanzierungsvertrag, selbst Jahre nach Abschluss den Vertrag ohne anfallende Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen und sich einen neuen Vertrag zu den aktuell sehr günstigen Konditionen zu sichern. Damit soll aber bald Schluss sein.

Laut Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen plant die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung. Demnach müsse die Bundesregierung bis März 2016 die sogenannte EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Der hierfür vorgelegte Gesetzesentwurf sehe nun vor, dass die rechtlichen Regelungen zum Widerruf bei Darlehensverträgen geändert werden, heißt es weiter. „Das ewige Widerrufsrecht wird gestrichen“, sagt KWAG-Verbraucheranwalt Jan-Henning Ahrens. „Für Altfälle wird eine sogenannte „Erlöschensregelung“ eingebaut, spätestens zum 21. Juni 2016 sei daher Schluss. Laut KWAG sollten Darlehensnehmer deshalb jetzt schnell handeln, wenn sie sich noch aus den teuren Finanzierungsverträgen befreien und die historisch niedrigen Zinsen nutzen wollen.

Den Widerruf gegen die Bank durchzusetzen, werde von den meisten Rechtsschutzversicherungen getragen. Angesichts der enormen Ersparnisse bei Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung lohne sich ein Widerruf aber auch ohne entsprechende Rechtsschutzversicherung. „In der Praxis werden viele Fälle im Vergleichsweg gelöst und die Bank bietet Zinsanpassungen an“, sagt Ahrens.

Bildquelle: meineprivatenfinanzen.de