Ende für „Widerrufsjoker“?
Lange Zeit hatten Häuslebauer und Immobilienfinanzierer die Möglichkeit, wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in ihrem jeweiligen Finanzierungsvertrag, selbst Jahre nach Abschluss den Vertrag ohne anfallende Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen und sich einen neuen Vertrag zu den aktuell sehr günstigen Konditionen zu sichern. Damit soll aber bald Schluss sein. MEHR