Elektrofahrräder: Was es zu beachten gilt…
Als Radfahrer fühlt man sich auf den Straßen frei. Schließlich kann man sich auf diese Weise auch aus engen Situationen befreien. Allerdings sollten Radfahrer nicht vergessen, dass für sie genauso wie für Autofahrer Verkehrsregeln gelten. Viele sind sich außerdem zu den Regeln in Bezug auf Elektrofahrräder unsicher.
Zum Thema Benutzung der Radwege und der sagt ein Sprecher des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München: „Sobald ein Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist, müssen Radfahrer ihn benutzen. Ist kein solches Schild vorhanden, gilt diese Pflicht nicht. Hier dürfen Radler auch auf der Straße fahren. Ein auf den Boden gemaltes Radsymbol ersetzt nicht das Gebotsschild.“
Zu Elektrofahrrädern, auch E-Bike oder Pedelec genannt, heißt es wiederum: Auch das E-Bike gilt als Fahrrad. E-Biker müssen also auf dem Radweg fahren, wenn dieser durch eines der blauen Fahrradschilder entsprechend gekennzeichnet ist. Das gilt allerdings nicht für die sogenannten S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind. Damit darf man grundsätzlich nicht auf den Radweg, heißt es weiter.
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