Unwetterschäden: Das sollten Sie zu Ihrem Versicherungsschutz wissen

Auf Grund der heftigen Unwetterschäden ist in letzter Zeit der notwendige Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung wieder häufig hervorgehoben worden. Doch der Einschluss alleine ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss.

Finanzieller Schutz von Naturgefahren, wie zum Beispiel Starkregen, besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Versicherten unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen alleine da. „Doch der Einschluss einer Elementarschadenversicherung alleine reicht nicht. Der Versicherte muss zudem seine vertraglichen Pflichten, die so genannten Obliegenheiten, einhalten“, warnt Siegfried Karle Präsident der GVI (Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V.)

„So müssen in überflutungsgefährdeten Räumen in der Regel Rückstausicherungen angebracht und für deren Funktionsbereitschaft gesorgt werden. In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ist es auch eine der Pflichten der Versicherten, die Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Höhe von mindestens 50 cm. Einen Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unabdingbar, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, weist Siegfried Karle hin.

Quelle: GVI / Bildquelle: meineprivatenfinanzen.de