Wer zahlt für die Unwetterschäden?

Der Mai geht mit einer Flut an Unwettern zu Ende. Angesichts zerstörter Häuser, nasser Keller und abgesoffener Autos stellt sich die Frage: Wer zahlt für die Unwetterschäden? Das hängt ganz von den Gegebenheiten ab. Eine Übersicht:

Generell gilt: Schäden am Gebäude, die zum Beispiel durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Doch auch in der Wohnung selbst entstehen schnell Schäden.

Wasser- und Sturmschäden werden hier in der Regel von der Hausratversicherung ersetzt. Folgeschäden, die beispielsweise nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können, sind ebenfalls mitversichert.

Eine Glasversicherung, die oft als Zusatz zu einer Hausratversicherung angeboten wird, ersetzt ohne Rücksicht auf die Schadenursache die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern einschließlich der Kosten für eine etwa erforderliche Notverglasung.

Wenn es um das eigene Auto geht, greift die Kfz-Versicherung. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung werden Schäden am Auto übernommen, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet.

Im Schadensfall sollte sich der Versicherte rasch mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und die Regulierung besprechen. Dazu ist eine Dokumentation der Schäden, etwa durch Fotoaufnahmen, notwendig.

Dass Schäden zu jeder Jahreszeit vorkommen, zeigt ein Blick auf den Jahresanfang 2015, als vielerorts Sturm- und Orkanböen sowie jede Menge Regen, für hohe Schäden sorgten.

Bildquelle: meineprivatenfinanzen.de