PKV / Was unterscheidet die absolute und prozentuale Selbstbeteiligung?

Im Versicherungsbereich versteht man unter dem Begriff Selbstbeteiligung den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Weitere Begriffe, die das Gleiche meinen, sind Eigenbeteiligung, Selbstbehalt oder schlicht und einfach Zuzahlung.

Mit einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer seine monatlichen Beiträge für seine PKV teilweise erheblich senken, denn es gilt das Prinzip: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger ist der zu zahlende Monatsbeitrag.

In der Regel sind das Jahresbeträge. Beispielsweise bedeutet die Tarifzusatzbeschreibung „SB 400 Euro“, dass der ambulante, der stationäre und der zahnärztliche Bereich seiner privaten Krankenversicherung mit 400 Euro zu dem monatlichen Beitrag noch eigenfinanziert werden müssen. Normalerweise mit einem absoluten oder einem prozentualen Selbstbehalt.

Der absolute Selbstbehalt ist der Betrag, für dessen Kosten der Versicherungsnehmer zusätzlich zu seinem Monatsbeitrag aufkommen muss. In dem Beispiel mit den 400 Euro Selbstbehalt von oben muss der Versicherte zunächst alle Rechnungen bis 400 Euro selbst begleichen, darüber hinaus erst leistet ein Versicherungstarif dann laut Tarifbeschreibungen.

Dagegen bezieht sich der prozentuale Selbstbehalt nur auf einen prozentualen Anteil der zu begleichenden Rechnung. Beträgt eine Rechnung z.B. 100 Euro und die prozentuale Erstattung ist 75%, dann übernimmt der Versicherer schon ab dem ersten Euro 75% Erstattung. In diesem Beispiel eben 75 Euro, 25 Euro Eigenbeteiligung muss der Versicherungsnehmer wieder selbst tragen.

Bildquelle: meineprivatenfinanzen.de