Pflegereform 2017: Bedeutende Änderungen

Das Jahr 2017 bringt im Pflegebereich umfangreiche Veränderungen. Mit einer mehrstufigen Pflegereform reagiert die Politik auf die Probleme der Vergangenheit und baut die Versorgung von Demenzkranken aus. Die Reform ist so umfangreich, dass neben einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt wird.

In Zukunft ist es möglich, dass sich die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der Betroffenen orientiert. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden künftig fünf Pflegegrade. Die Einstufung ist damit noch genauer möglich. Pflegebedürftige, die bereits eine Pflegestufe haben, werden automatisch in einen Pflegegrad überführt. Die größten Veränderungen stehen dabei Demenzkranken bevor, deren Pflegeversorgung deutlich verbessert wird.

Darüber hinaus wird in den meisten Bereichen auch die absolute Höhe der Leistungen erhöht: So steigt der Maximalbetrag des Pflegegeldes, den ein ambulant Pflegebedürftiger monatlich erhält, von derzeit 728 Euro (Pflegestufe 3) auf 901 Euro für den Pflegegrad 5. Bei vollstationärer Versorgung steigt die maximale Leistung von 1.995 Euro für Härtefälle in der Pflegestufe 3 auf 2.005 Euro im neuen Pflegegrad 5.

In stationären Einrichtungen hängt der Eigenanteil künftig nicht mehr von der Höhe der Pflegebedürftigkeit ab, sondern es gibt für alle Pflegegrade von 2 bis 5 einen einheitlichen Eigenanteil.

Veränderungen gibt es aber auch für die Pflege daheim. Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung pflegenden Angehörigen Beiträge zur Rentenversicherung – gestaffelt nach dem Pflegegrad und danach, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Ab dem Pflegegrad 2 werden für pflegende Angehörige auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt und sie sind, während sie pflegen, gesetzlich unfallversichert. Damit wird die Pflege durch Angehörige auch seitens der Politik anerkannt. Die Bedeutung dieses Schrittes ist enorm: Immerhin werden 70 Prozent der Pflegebedürftigen allein oder mit Hilfe dritter von Angehörigen zu Hause gepflegt.

Auch nach der Pflegereform bleibt es zwingend erforderlich selbst vorzusorgen. Ein Blick auf die Zahlen: Ein vollstationärer Platz im Pflegeheim mit der aktuell höchsten Pflegestufe III kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung im Schnitt 3.500 Euro. Nach der Pflegereform entsteht selbst bei einer Einstufung im höchsten Pflegegrad 5 hier eine monatliche Finanzierungslücke von 1.500 Euro, die durch privates Einkommen bzw. Vermögen gedeckt werden muss.

Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Die Einführung des Pflege-Bahr, also der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, ist dabei das eindrückliche Zeichen für die Notwendigkeit privater Vorsorge. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten.

Bildquelle: Pressefoto AXA