Rürup-Rente: Höhere Förderung

Inhaber einer Basis-Rente können auch in diesem Jahr höhere steuerliche Förderungen geltend machen. Grundsätzlich handelt es sich bei dem im Volksmund Rürup-Rente genannten Produkt um eine staatlich geförderte private Rentenversicherung – mit garantierten Leistungen und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung. Zudem sind bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Kapitaleinzahlung und –Verwendung zu beachten.

General ist die Basisrente für Selbstständige erste Wahl beim Aufbau einer eigenen Altersvorsorge. Diese haben nur damit die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen relativ hohe Summen in die private Altersvorsorge zu investieren und einen großen Anteil davon steuerlich abzusetzen. Die Förderung können aber auch Arbeitnehmer und Beamte nutzen, dann in etwas geringerem Umfang.

2017 erhöht sich nun der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung erneut. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente, der an den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West gekoppelt ist, von 22.767 auf 23.362 Euro. Gleichzeitig wächst der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, von 82 auf 84 Prozent. Somit sind 2017 maximal 19.624 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, aktuell sind es 18.669 Euro. Für Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge.

Bildquelle: meineprivatenfinanzen.de