Krankenzusatzversicherung: Immer gut versorgt

Die überwiegende Mehrheit der Deutschen ist gesetzlich krankenversichert. Damit sind die Menschen im Krankheitsfall grundsätzlich gut abgesichert. Jedoch gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung auch Leistungslücken und -grenzen. Um diese Lücken auszugleichen können gesetzlich Versicherte ihre Standardleistung nach individuellen Bedürfnissen durch ambulante und stationäre Zusatztarife der Privaten Krankenversicherung ergänzen.

Ein bedeutender Bereich der Zusatztarife wird für jeden klar, der einmal beim Zahnarzt eine größere Behandlung erfahren hat. 35 bis 50 Prozent der Kosten müssen gesetzlich Versicherte bei Zahnersatz selbst tragen. Durch eine private Zusatzversicherung kann dieser Eigenanteil gesenkt werden. Die Kostenübernahme durch die private Zusatzversicherung ist dabei unterschiedlich geregelt. Entweder sie erstattet einen pauschalen Prozentsatz des gesamten Rechnungsbetrages, einen pauschalen Prozentsatz der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung oder stockt den von der gesetzlichen Krankenkasse vorgeleisteten Betrag auf einen bestimmten Prozentsatz des Rechnungsbetrages auf. Wichtig ist dabei: Die Beträge, die die private Zusatzversicherung übernimmt, sind in den ersten Jahren begrenzt. Erstattet werden grundsätzlich die Kosten sowohl für die zahntechnischen Leistungen als auch die damit zusammenhängende zahnärztliche Behandlung.

Ein weiterer Bereich, der für Zusatztarife gerne genutzt wird, ist der Bereich der Brillen und Sehhilfen. Denn gesetzlich Versicherte erhalten oftmals kaum Leistungen in diesem Bereich seitens ihrer Krankenkasse. Stattdessen ist Eigenleistung angesagt. Abhilfe schaffen hier sogenannte ambulante Ergänzungstarife. Diese sichern zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem bestimmten Höchstbetrag Kosten für bspw. Sehhilfen oder Hörgeräte ab.

Ein dritter Bereich der Zusatztarife wird für Krankenhausaufenthalte interessant. Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt. Durch eine private stationäre Zusatzversicherung kann man sich die freie Auswahl der Klinik, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt oder auch durch einen ausgewählten Spezialisten sichern.

Daneben ist es auch möglich, eine Krankenhaustagegeldversicherung abzuschließen. Dadurch werden die Kosten abgedeckt, die durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zusätzlich entstehen. Der Versicherte vereinbart mit seiner Versicherung eine bestimmte Summe, die für jeden Tag gewährt wird, den er im Krankenhaus verbringen muss.

Bildquelle: meineprivatenfinanzen.de