Was sich 2017 in Sachen Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag ändert

Auch im kommenden Jahr kommen auf die Deutschen viele Änderungen in Bezug auf  Steuern oder staatliche Leistung zu. Aus diesem Grund hat man beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) nun die wichtigsten Änderungen zusammengetragen.

Laut VLH-Angaben will der Staat Wenigverdiener, Familien und Alleinerziehende 2017 mehr unterstützen. Daher werden gleich drei staatliche Leistungen bzw. Freibeträge erhöht. Außerdem soll die kalte Progression abgemildert werden. Ab 1. Januar 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro. Bis zu dieser jährlichen Einkommenshöhe muss ein Single keine Steuern zahlen. Das Doppelte, also 17.640 Euro, steht Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2017 ist der Grundfreibetrag in den vergangenen zehn Jahren insgesamt um mehr als 1.000 Euro gestiegen, heißt es weiter.

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Bildquelle: meineprivatenfinanzen.de