Private Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung beachten

Es ist wieder einmal diese Zeit im Jahr, in der sich Arbeitnehmer oder Selbständige bei der Erstellung ihrer Steuererklärung fragen, was alles angesetzt werden darf. Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) merkt an, dass sich selbst einige private Ausgaben in der Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen lassen.

„Vorausgesetzt, sie sind zwangsläufig“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi „Das heißt, es liegen rechtliche Gründe dafür vor oder die Kosten sind im Rahmen eines unabwendbaren Ereignisses entstanden, etwa durch Krankheit, Tod, Unfälle oder andere schwierige Situationen.“ Die Finanzbehörden machen dabei aber durchaus feine Unterschiede, heißt es weiter. Welche das sind, erfahren Sie hier.

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