SAP: Kein Grund zur Sorge!

Trotz leicht unter den Markterwartungen liegender Geschäftsergebnisse im Auftaktquartal 2016 dürfte SAP (WKN 716460) Investoren auch weiterhin viel Freude bereiten. Schließlich ist die Wachstumsstory der Walldorfer in der Cloud längst nicht zu Ende.

Darüber hinaus ist der Jahresauftakt für Europas größten Softwarekonzern und die deutsche Nummer eins alles andere schlecht ausgefallen. SAP konnte unter anderem von einigen abgeschlossenen Software- und Cloud-Verträgen sowie von einer in allen Regionen starken Pipeline berichten. Dass die Zahlen für die Zeit zwischen Januar und März unter den durchschnittlichen Analystenschätzungen ins Ziel kamen, lag an den Verschiebungen einiger Aufträge in das laufende zweite Geschäftsquartal.

Konzernweit lagen die Umsatzerlöse bei 4,73 Mrd. Euro. Im Vorjahresvergleich wurde damit ein Plus von 5 Prozent erzielt. Das Betriebsergebnis (Non-IFRS, währungsbereinigt) kletterte um 4 Prozent auf 1,10 Mrd. Euro. Für das Gesamtjahr 2016 geht SAP weiterhin von einem Anstieg des Betriebsergebnisses auf 6,4 bis 6,7 Mrd. Euro aus, nach 6,35 Mrd. Euro im Vorjahr. Die Cloud- und Softwareerlöse (Non-IFRS, währungsbereinigt) sollen wiederum in einer Spanne zwischen 6 und 8 Prozent ansteigen (2015: 17,23 Mrd. Euro). Im ersten Quartal lag der währungsbereinigte Zuwachs bei 6 Prozent auf 3,85 Mrd. Euro. Im Zukunftsbereich Cloud rechnet das DAX-Unternehmen weiterhin mit einem Plus von 28 bis 33 Prozent auf 2,90 bis 3,05 Mrd. Euro. Im ersten Quartal wurde bereits ein Wachstum von 33 Prozent auf 680 Mio. Euro erzielt.

Erfreulich fiel zuletzt auch die Nachfrage nach den SAP-S/4HANA-Anwendungen aus. Zwischen Januar und März wurden im Vergleich zum Vorquartal 500 neue (Ende 2015: über 2.700) S/4HANA-Kunden gewonnen. Rund 30 Prozent sind Neukunden. Darüber hinaus konnte SAP einen ganz wichtigen Erfolg einfahren. Obwohl SAP die Erwartungen verfehlt hat, ist die Ergebnisentwicklung im Vergleich zum Branchenkonkurrenten Oracle, der sich ebenfalls verstärkt dem Cloud-Segment zuwendet, vergleichsweise gut.

Aus Sicht unserer DZ BANK Analysten gibt es weitere Gründe, warum man sich um SAP trotz des unter den Erwartungen liegenden Berichts zum ersten Quartal 2016 keine Sorgen machen sollte. Das erste Quartal eines Geschäftsjahres ist bei SAP traditionell das Schwächste. Starke Folgequartale sind daher zu erwarten. Außerdem ist das 1972 gegründete Unternehmen und der weltweite Marktführer im Bereich Unternehmenssoftware im Branchenvergleich gegenüber den reinen Cloud-Anbietern aus Analystensicht unterbewertet. Zudem sei die Vorhersagbarkeit zukünftiger Geschäftsergebnisse aufgrund der guten Auftragslage gut, während der Ausblick von Unternehmensseite bestätigt wurde. Auch deshalb wurde die Einstufung für die SAP-Aktie mit „Kaufen“ bestätigt, während der faire Wert von 74,00 Euro ebenfalls beibehalten wurde.

Mit Blick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung und die fundamentale Analyse des Unternehmens SAP könnte sich als Alternative zu einem Direktinvestment ein Bonuszertifikat mit Cap der DZ BANK (WKN DGA8HL) auf die Aktie des DAX-Konzerns anbieten. Die Endlaufzeit des Bonuszertifikats ist der 24.03.2017 (Fälligkeitstag), während der Cap bei 75,00 Euro liegt und das Bonuszertifikat mit einer Barriere bei 55,00 Euro ausgestattet ist. Der Puffer beträgt damit aktuell knapp 22 Prozent. Wenn die Barriere nicht gerissen wird, werden dem Anleger 75,00 Euro ausgezahlt. Bei einem aktuellen Kaufkurs von 69,75 Euro würde dies einer Rendite von knapp 7,5 Prozent entsprechen. Die Rückzahlung ist in jedem Fall auf den Höchstbetrag (Cap) begrenzt.
Sollte sich die Markterwartung nicht erfüllen und der Kurs der SAP-Aktie an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit auf oder unter der Barriere notieren, verliert der Anleger den Anspruch, den Bonusbetrag zu erhalten. Sollte die Barriere gerissen werden, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Schlusskurs der SAP-Aktie am Bewertungstag (17.03.2017; Referenzpreis), maximal jedoch dem Cap. Einen Verlust erleidet der Anleger, wenn der Rückzahlungsbetrag niedriger als der gezahlte Kaufpreis ist.

Stand 20.04.2016/ Ein Gastkommentar von Markus Bärenfänger, DZ BANK

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