Versicherungen: Spielt die Rechtsform des Versicherers bei der Tarifauswahl eine Rolle?

Am Wochenende erreichte uns eine interessante Frage unserer Leserin Nadine R. Sie fragt sich, welche Rolle die Rechtsform eines Versicherers bei der Auswahl des passenden Versicherers spielt. Da diese Frage eigentlich immer bei der Suche des passenden Anbieters mit berücksichtigt werden sollte, gehen wir gerne auf die Frage ein.

Dabei ist zunächst einmal die Unterscheidung in die drei verschiedenen Rechtsformen notwendig:

– die Aktiengesellschaft

– der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

– die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in der Form als Anstalt des öffentlichen Rechts

Bei der Entscheidung für oder gegen einen Versicherer gibt zwei Kernkriterien:
Die Beitragshöhe (und die zukünftige Entwicklung), sowie die Leistungshöhe (und die zukünftige Entwicklung).

Entscheidend für beide Punkte ist dabei die Anzahl der Versicherten, die Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft, die Qualität des Risikomanagements und zuletzt die Renditeerwartungen der Eigentümer des Versicherungsunternehmens.

Die Anzahl der Versicherten ist deshalb wichtig, weil eine große Zahl an Schultern den einzelnen Schadensfall deutlich besser verkraften kann. Dieses Kriterium spielt bei den meisten Versicherern an sich keine Rolle mehr, dennoch ist zu bemerken, dass die die AGs die größten Versicherer sind und daher hier einige Vorteile haben.

Die Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft spielt die wichtigste Rolle. Dabei ziele ich jetzt auf Kriterien wie das Alter, das Geschlecht, den Beruf oder den Gesundheitszustand ab. Die langfristig optimale Zusammensetzung ist dabei immer auf absehbare Zeit gleich, d.h. weder gute noch schlechte „Risiken“ dominieren.

Hier ist bspw. eine Analogie zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ziehen, wo manche Krankenkassen eine hoffnungslos überalterte Zusammensetzung haben, während andere Krankenkassen nur junge und gesunde Mitglieder haben. Bei Versicherungen außerhalb des gesetzlichen Gesundheitswesens kommen solche Extreme aber nicht vor. Jeder Versicherer ist bemüht eine für sich akzeptable Mischung seiner Versicherten zu erzielen. Auch hier dominieren naturgemäß die großen Versicherer, also wiederum die AGs.

Kommen wir zur Qualität des Risikomanagements. Das ist das Geheimnis jeder Versicherung. Hierüber kann man immer nur in der Vergangenheitsform sprechen. Nach den Problemen bei der Mannheimer Versicherung wird hier noch einmal vorsichtiger gehandelt. Dabei ist zwischen den jeweiligen Rechtsformen kein Unterschied festzustellen.

Zuletzt kommen wir zu den Renditeerwartungen der Eigentümer des Versicherungsunternehmens. Hier liegt der Hauptanknüpfungspunkt zur Rechtsform: Lediglich die Aktionäre einer AG haben ein Interesse an einer gewissen Rendite. D.h. Die Summe aller Beiträge muss nach Abzug der Leistungszahlungen immer noch etwas für die Aktionäre übrig lassen. Bei einer VVaG sind die Eigentümer die Versicherten selbst und haben daher kein Interesse an zu hohen Beiträgen oder zu schlechten Leistungen. Bei öffentlich-rechtlichen Versicherern ist ebenfalls kein Renditeverlangen zu berücksichtigen.

Fazit:
Wenn man die Zahl der Versicherer in Deutschland betrachtet, dominieren klar die AGs. Das liegt besonders an ihrer Größe, an ihrer Tarifvielfalt und ihren abgedeckten Sparten. Dagegen bieten gerade auch VVaGs in einigen Bereichen deutlich bessere Leistungen bei teilweise niedrigeren Kosten an. Ähnliches gilt für die öffentlichen Versicherer.

Wichtig ist also immer der konkrete Tarifvergleich. Nur weil man in der einen Versicherungssparte bei XY-Unternehmen ist, muss man das nicht bei einer anderen Versicherungssparte sein. Das ist für viele Deutsche noch ungewohnt, aber wenn man sich an einen Versicherungsmakler wendet, wird der sicher die entsprechenden Angebote, unabhängig von der Versicherungsgesellschaft vergleichen.

Bildquelle: ihreprivatenfinanzen.de